Begasung

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Bei einer Begasung wird ein Raum mit einem Gas geflutet, um Schädlinge zu bekämpfen. Da es sich meist um giftige Gase handelt, sind besondere Sicherheitsmaßnahmen erforderlich.

Üblich sind Begasungen bei der Lagerung von organischen Materialien (z. B. Getreidelagerung, in Lagerhallen der Häfen, Silos, Mühlen), darüber hinaus in Kirchen, Museen, Archiven und Bibliotheken zur Bekämpfung des Holzwurms und anderer Materialschädlinge. In den 1970er Jahren wurden in Deutschland außerdem Rotfuchsbaue begast, um die Tollwut einzudämmen.

Aus der Sicht der Arbeitssicherheit ist in Deutschland neben anderen Bestimmungen die Gefahrstoffverordnung zu beachten. Begasungsmittel zur Schädlingsbekämpfung sind innerhalb der Europäischen Gemeinschaft durch die Verordnung (EU) Nr. 528/2012[1] reglementiert. In Deutschland gilt bei Begasungstätigkeiten die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 512 „Begasungen“.[2]

Die Begasung von Frachtcontainern erfolgt, um das Transportgut während des Transports vor Schädlingen und Schimmelpilzen zu schützen, und um die globale Ausbreitung von Schadorganismen zu verhindern. Letzteres ist im Rahmen des Internationalen Pflanzenschutzübereinkommens (International Plant Protection Convention – IPPC) der Food and Agriculture Organization of the United Nations (FAO) geregelt. Demnach müssen Verpackungshölzer vor dem Verschiffen mit Hitze behandelt oder mit hochtoxischen Begasungsmitteln behandelt werden.[3]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Claudia Crodel: In der Kirche ist der Wurm drin – Kein Gottesdienst, kein Gebet vor Ort. Der Zutritt war strengstens verboten, denn zur Bekämpfung der Holzschädlinge wurde der gesamte Bau abgedichtet und für 72 Stunden begast. In: Glaube und Heimat. 9. Mai 2021, S. 7 (glaube-und-heimat-abo.de [PDF; abgerufen am 13. Mai 2021] über die Begasung der Kirche in Gollma).

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten, abgerufen am 3. Oktober 2019
  2. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): TRGS 512. Abgerufen am 12. Januar 2012.
  3. Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA): Begasung. Abgerufen am 12. Januar 2022.