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Datei:Il Baretti - Anno II, n. 13, Torino, 1925.djvu

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Originaldatei(1.036 × 1.500 Pixel, Dateigröße: 1,63 MB, MIME-Typ: image/vnd.djvu, 4 Seiten)

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Beschreibung

Il Baretti  s:it:Index:Il Baretti - Anno II, n. 13, Torino, 1925.djvu  (Wikidata search (Cirrus search) Wikidata query (SPARQL)  Create new Wikidata item based on this file)
Herausgeber
Piero Gobetti  (1901–1926)  wikidata:Q532852 s:it:Autore:Piero Gobetti q:it:Piero Gobetti
 
Piero Gobetti
Beschreibung italienischer Journalist, Politiker, Schriftsteller, Übersetzer, Philosoph und Antifaschist
Geburts-/Todesdatum 19. Juni 1901 Auf Wikidata bearbeiten 15. Februar 1926 Auf Wikidata bearbeiten
Geburts-/Todesort Turin Paris
Normdatei
editor QS:P98,Q532852
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Titel
Il Baretti
Reihentitel n. 13
Band Anno II
Verleger
Unitipografica Pinerolese
Beschreibung
Il Baretti, Anno II, n. 13, a cura di Pietro Gobetti, Unitipografica Pinerolese, Pinerolo 1925
Sprache Italienisch
Veröffentlichungsdatum 1925
publication_date QS:P577,+1925-00-00T00:00:00Z/9
Erscheinungsort Pinerolo
Quelle "Erasmo.it"
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Lizenz

Public domain

Dieses Werk ist gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 70 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.


Dieses Werk ist gemeinfrei in den Vereinigten Staaten, weil es vor dem 1. Januar 1929 veröffentlicht (oder beim U.S. Copyright Office registriert) wurde.

Dieses Bild ist gemeinfrei, weil es ein rein mechanischer Scan oder eine rein mechanische Fotografie eines gemeinfreien Originals ist, oder – wenn anders belegbar – es einem solchen Scan oder einer solchen Fotografie so ähnlich ist, dass das Entstehen eines Copyright-Schutzes nicht erwartet werden kann. Das Original selbst ist gemeinfrei aus folgendem Grund:
Public domain

Dieses Werk ist gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 70 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.


Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist. Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 70 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika, 80 in Kolumbien; Guatemala und Samoa haben jeweils 75 Jahre, Werke aus der Sowjetunion haben 74 Jahre Schutzfrist für bestimmte Autoren. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden. Die Honduras hat eine allgemeine Schutzfrist von 75 Jahren, aber in diesem Land wird der Schutzfristenvergleich angewandt.


Dieser Hinweis wurde für Fälle entworfen, in denen erklärt werden muss, dass jegliche Verbesserungen (zum Beispiel von Helligkeit, Kontrast, Farbabgleich, Schärfe) für sich selbst nicht ausreichend sind, um ein neues Copyright zu schaffen. Er kann verwendet werden, wenn unbekannt ist, ob Verbesserungen vorgenommen wurden, oder wenn Verbesserungen erkennbar, aber nicht ausreichend sind. Für bekanntermaßen unbearbeitete Scans kannst Du statt dessen den passenden {{PD-old}}-Hinweis verwenden. Anwendungshinweise findest Du unter Commons:When to use the PD-scan tag.


Beachte: Dieser Hinweis gilt nur für Scans und Fotos. Für Fotos von gemeinfreien Originalen aus der Ferne kann {{PD-Art}} anwendbar sein. See Commons:When to use the PD-Art tag.

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aktuell11:25, 8. Mai 2018Vorschaubild der Version vom 11:25, 8. Mai 20181.036 × 1.500, 4 Seiten (1,63 MB)Divudi85Imported from Internet Archive by the IA Upload tool job queue

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