Diskussion:Kriegsopferfürsorge

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von 141.15.31.1 in Abschnitt Zuständigkeit
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Zuständigkeit[Quelltext bearbeiten]

"Anders als die restlichen Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes wird die Kriegsopferfürsorge nicht von den Versorgungsämtern gewährt..."

Das trifft zumindest für Berlin nicht zu, hier ist das Versorgungsamt auch die Leistungsbehörde für die KOF. (nicht signierter Beitrag von 141.15.31.1 (Diskussion) 10:10, 18. Nov. 2011 (CET)) Beantworten