Diskussion:Patientenvertretung

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von JOE in Abschnitt Situation in AT, CH?
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Lendesgremium nach 90a SGB V[Quelltext bearbeiten]

Der § 90a SGB V schreibt anders als im Artikel wiedergegeben keine Patientenbeteiligung bei dem Gemeinsamen Landesgremium vor. Vielmehr KÖNNEN weitere Beteiligte hinzugezogen werden - Patientenvertreter und auch andere. (nicht signierter Beitrag von Schulze wassonst (Diskussion | Beiträge) 18:25, 30. Mär. 2016 (CEST))Beantworten

Dann ändere es - am besten mit Beleg.--Lutheraner (Diskussion) 18:42, 30. Mär. 2016 (CEST)Beantworten

Situation in AT, CH?[Quelltext bearbeiten]

Oder blicken wir hier wieder mal nur auf den deutschen Bauchnabel? --77.119.129.255 18:09, 8. Mai 2018 (CEST)Beantworten

Mach mit, mach's nach, mach's besser. -- Joe 15:30, 19. Jun. 2021 (CEST)Beantworten