Stapelchips

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Stapelchips ähneln in ihrer Form einem hyperbolischen Paraboloid

Stapelchips ist die Marke eines den Kartoffelchips ähnelnden Kartoffelerzeugnisses. Dieses wird aus einem Teig mit einem Anteil an Kartoffelpüreepulver hergestellt.[1]

Die Form vieler Stapelchips kann als hyperbolisches Paraboloid beschrieben werden. Diese Form erhöht die Bruchfestigkeit. Die Wortmarke „Stapelchips“ ist seit 1977 bis Ende Juni 2026 geschützt. Eingetragen wurde sie von Intersnack Deutschland SE.[2]

Entwicklung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Vorreiter für Stapelchips waren Pringles aus dem Hause Procter & Gamble. Sie kamen bereits 1968 in den USA auf den Markt. P&G suchte nach einer Möglichkeit, die Chips zu verbessern, nachdem sich Kunden über zerbrochene Chips beschwert hatten und weil zu viel Luft in der Verpackung war. Der Chemiker Fredric Baur konzipierte die von Alexander Liepa weiterentwickelte und patentierte Form. Gene Wolfe entwickelte die Maschine zur Herstellung der Stapelchips. Die erste Marke für Stapelchips in Deutschland sind Chipsletten,[3][4] die ab 1976 von Heinz Flessner produziert und verkauft wurden.

Herstellung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Aus Kartoffelpüreepulver und weiteren Zusatzstoffen (z. B. pflanzliche Öle (Sonnenblume, Palm, Mais) in veränderlichen Gewichtsanteilen, Weizenmehl, Maismehl, Reismehl, Paprika-Würzmischung (Zucker, Paprikapulver, Geschmacksverstärker (Mononatriumglutamat, Dinatriumguanylat, Dinatriuminosinat), Dextrose, Hefepulver, Zwiebelpulver, Speisesalz, gekörnte Brühe (Speisesalz, hydrolysiertes Pflanzeneiweiß, Sonnenblumenöl), Aromen, Knoblauchpulver, Farbstoff (Paprikaextrakt), Säuerungsmittel (Citronensäure), Süßmolkenpulver (Milch)), Maltodextrin, Emulgator (E471), Salz und Farbstoff)[5] wird ein teigähnliches Zwischenprodukt ausgewalzt, ausgestochen und – in einer besonderen Halterung fixiert – frittiert, gewürzt und verpackt. Diese Produktionsweise ermöglicht es, den Chips eine gleichmäßige Form zu geben, sodass sie gestapelt verpackt werden können. Der Frittiervorgang ist so bemessen, dass der Feuchtigkeitsgehalt danach höchstens drei Prozent beträgt.

Durch das industrielle Herstellungsverfahren können folgende Allergene enthalten sein: „Weizen und Weizenerzeugnisse (glutenhaltiges Getreide), Glutenhaltiges Getreide und glutenhaltige Getreideerzeugnisse, Milch und Milcherzeugnisse (einschließlich Lactose), Soja und Sojaerzeugnisse“.[5] Durch das Süßmolkenpulver sind die Chips nicht vegan.

Stapelchips wurden u. a. deswegen entwickelt, um lagerungsbedingten Qualitätsschwankungen des Produktes zu begegnen, da das entwässerte Kartoffelpüreepulver deutlich besser lagerfähig ist als die nicht verarbeitete Kartoffel. Zudem sind die industriellen Zutaten wesentlich billiger als das Naturprodukt Kartoffel. Darüber hinaus ist wegen des geringeren Feuchtigkeitsgehaltes des Pürees der spezifische Energiebedarf der Produktion von Stapelchips geringer als bei der Chipsproduktion. Dies hat auch einen geringeren Fettgehalt von Stapelchips im Vergleich zu Kartoffelchips zur Folge, da die Verweilzeit der Stapelchips in der Fritteuse kürzer ist.[6]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • W.-D. Arndt: Knabberartikel. In: Rudolf Heiss (Hrsg.): Lebensmitteltechnologie. 3. Auflage. Springer-Verlag. Berlin, Heidelberg 1990, ISBN 3-540-51737-5.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: Stapelchips – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Leitsätze für Kartoffelerzeugnisse. Abgerufen am 28. Mai 2024.
  2. DPMAregister | Marken - Registerauskunft. Abgerufen am 28. Mai 2024.
  3. Chipsletten | Lorenz. Abgerufen am 28. Mai 2024.
  4. Frankfurter Zeitung. Blick durch die Wirtschaft, Nr. 117, Seite 7, Unternehmungen, 3. Juni 1976,
  5. a b Pringles Sweet Paprika 40g | Online kaufen im World of Sweets Shop. 9. Mai 2024, abgerufen am 28. Mai 2024.
  6. W.-D. Arndt: Knabberartikel. In: Rudolf Heiss (Hrsg.): Lebensmitteltechnologie. 3. Auflage. Springer-Verlag. Berlin, Heidelberg 1990, ISBN 3-540-51737-5, S. 275.